Patienten die sich für eine qualitativ hochwertige
Versorgung entscheiden, können, über die gesetzliche
Gewährleistung
hinaus, eine erweiterte 3-Jahresgarantie in Anspruch nehmen.
Über die gesetzliche Gewährleistung
hinaus bieten wir dem Zahnarzt die oben genannte Garantie
zu nachstehenden Bedingungen.
Die 3-jahres Garantie gilt für:
- Kronen, Brücken, Inlays aus Vollkeramik oder Keramik
+ Goldlegierung.
- Geschiebe- oder Riegelkonstruktionen aus beliebigen
Legierungen.
- Festsitzende Implantatarbeiten aus Vollkeramik oder Keramik
+ Goldlegierungen.
- Gold-Teleskop-Arbeiten ab 3 Teleskopen mit Metallbasis.
- Abnehmbare Implantatkonstruktionen (Steg/ Teleskope/Riegel).
- auf 4 (Unterkiefer) bzw 5-6 (Oberkiefer) Implantaten
(ausgenommen Druckknopfsysteme).
Für die von uns zusätzlich gewährte Garantie
gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Thüringer
Zahntechnikerhandwerks, soweit hiervon nicht nachstehend
abgewichen wird.
Wichtige
Voraussetzung ist die Einhaltung der halbjährlichen
Kontrolltermine welche im Bonusheft durch den Zahnarzt zu
dokumentieren ist.
Von der Garantie ausgeschlossen sind prothetische Hilfs-
und Verschleißteile wie Geschiebe, Anker etc. Weiterhin
Verlust, Schäden
durch unsachgemäße Benutzung oder Bearbeitung,
erforderliche Veränderungen
durch veränderten Zahnstatus oder anatomische Veränderungen
sowie normale Abnutzung.
Ausgenommen sind ebenfalls Fehlbelastungen durch fehlende,
unzureichende oder fehlerhafte Zahnersatzversorgungen in
anderen Zahnquadranten.
Die Garantie umfasst nicht das zahnärztliche Honorar,
sondern die Nachbesserung oder Ersatzlieferung des fehlerhaften
Zahnersatzes in gleicher Art, Umfang und Güte. Darüber
hinausgehende Gewährleistungsansprüche
sind ausgeschlossen.
Die Garantie tritt nicht an die Stelle der Leistungen der
gesetzlichen oder privaten Krankenkasse. Grundsätzlich
muss deren Leistungsumfang
vollständig in Anspruch genommen werden.
Die Garantie gilt ab Labor-Rechnungsdatum sowie mit vollständigem
Bonusheft (Kontrolltermine).
Garantieansprüche machen
Sie bitte bei Ihrem Zahnarzt geltend.

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